Wir sind ein gemeinnützig anerkannter Tierschutzverein und können Spenden annehmen und Spendenquittungen ausstellen.
Eine Spendenbescheinigung ist ab einem Spendenbetrag von 300 EUR erforderlich, ansonsten reicht der Kontoauszug als vereinfachter Spendennachweis (§ 50 Abs. 4 Nr. 2 EStDV und § 84 Abs. 2c EStDV, geändert durch das „Jahressteuergesetz 2020“ vom 21.12.2020). Im Einzelfall kann auf besonderem Wunsch auch bei einem Betrag unter 300 EUR eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden.
Unser Spendenkonto
Retriever in Not e.V.
Verwendungszweck: Spende
Volksbank Hellweg eG
DE65 4146 0116 3051 2568 01
BIC: GENODEM1SOE